Corona. Und jetzt? – Der Podcast: Erste Lockerungen

Die Zahl der Infektionen geht runter – die Zahl der Impfungen steigt und plötzlich ging es dann doch ganz schnell. In NRW haben in einigen Städten am Wochenende schon die Biergärten geöffnet. Zumindest durften sie das, ob sie wirklich geöffnet haben, ist nochmal eine andere Frage. Und damit sind wir mittendrin in der kritischen Betrachtung: War darf öffnen? Und wer tut es tatsächlich? Und hatte man uns nicht immer versprochen, dass wenn es Lockerungen gibt, dass sie dann im Schul- und Kitabereich stattfinden? Was erlaubt eigentlich die neue Corona-Schutz des Landes?

Lockerungen bei Inzidenz unter 100

In der Tat: Seit diesem Wochenende darf in Städten und Landkreisen, die stabil unter einer Inzidenz von 100 liegen, wieder die Außengastronomie öffnen. Das traf jetzt am Samstag (15.05.) bzw. am Samstag und am Sonntag insgesamt auf 12 Kommunen zu:

  • im Kreis Soest
  • im Rhein-Sieg-Kreis
  • in der Stadt Mülheim an der Ruhr
  • im Kreis Viersen
  • und in den Kreisen Borken, Ennepe-Ruhr, Kleve, Siegen-Wittgenstein und Wesel

Überall durfte spätestens am Sonntag die Außengastronomie öffnen. Und nicht nur die – hier ein Überblick über das, was die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung in NRW erlaubt:

Gastronomie: Eingeschränkte Öffnungen der Außengastronomie werden wieder erlaubt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen unter 100 Neuinfektionen liegt. Voraussetzung ist eine verminderte Gästezahl. Zugang haben Getestete, Geimpfte und Genesene. Innenbereiche der Gastronomie dürfen ab einer Inzidenz unter 50 wieder geöffnet werden.

Hotels: Für private Gäste dürfen Hotels unter Auflagen bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 wieder öffnen – also, wenn der Wert in der Kommune an mindestens fünf Tagen darunter liegt. Die Erlaubnis ist aber auf maximal 60 Prozent der Hotelkapazitäten begrenzt, jedenfalls solange bis die Inzidenz unter 50 fällt.

Camping: Auch Übernachtungen in Ferienwohnungen sowie auf Camping- und Wohnmobilplätzen werden bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 für Negativgetestete, Geimpfte und Genesene wieder möglich.

Einzelhandel: Unter der Inzidenz von 100 dürfen alle Geschäfte öffnen – ohne Terminbuchung, aber nur für Kunden mit einem der drei Gs: Getestet, geimpft oder genesen

Messen: Als erstes Bundesland bekommen auch Messen eine Perspektive: Sie werden mit beschränkter Besucherzahl und nach demselben Flächen-Schlüssel vom vergangenen September erlaubt, wenn die Inzidenz unter 50 liegt. Für Kongresse und Tagungen sollen die gleichen Regeln gelten.

Kultur: In Regionen mit einer Wocheninzidenz unter 100 werden kulturelle Freiluft-Veranstaltungen mit bis zu 500 Gästen erlaubt. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist mit Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen maximal ein Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.

Freizeit: Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen kleinere Außeneinrichtungen für Geimpfte, negativ Getestete und Genesene öffnen, etwa Minigolf, Kletterparks, und Hochseilgärten. Freibäder dürfen für eine begrenzte Besucherzahl zum Sport zulassen; die Liegewiesen dürfen nicht genutzt werden. Private Veranstaltungen werden erst ab einer Inzidenz unter 50 erlaubt: im Außenbereich mit maximal 100 Personen, innen mit maximal 50 Personen jeweils mit negativem Testergebnis. Und: Unterhalb der 50er-Marke wären wieder Treffen mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten plus Kindern bis 14 Jahre erlaubt.

Holland-Reisen: Eine neue Einreiseverordnung des Bundes siehtvor, dass Reisende, die länger als 24 Stunden in den Niederlanden gewesen sind, fünf Tage in Quarantäne müssen. Erst am fünften Tag könnten sich die Betroffenen frei testen lassen. Das ist neu: Die bisherige nordrhein-westfälische Regelung, dass man sich direkt nach der Rückkehr frei testen lassen kann, gilt nicht mehr. Das hatte für viel Verwirrung gesorgt, denn Gesundheitsminister Laumann hier in NRW hatte vergangene Woche gesagt, Die Quarantänepflicht gelte erst ab einem Aufenthalt von 48 Stunden – richtig ist: Er gilt schon ab 24 Stunden.

Betriebe bleiben teilweise trotz Lockerungen zu

Es gibt da einen Verband, der dürfte sich über diese Entwicklung gefreut haben, der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA. Sprecher Thorsten Hellwig: „Nach sieben Monaten Lockdown hat die Branche natürlich auf erste Öffnungsschritte gewartet. Wir vom DEHOGA hätten uns gewünscht, dass es ein Gesamt-Öffnungskonzept für die gesamte Branche gegeben hätte, also nicht nur für die Außengastronomie und eingeschränkt für die Hotellerie, sondern für alle zusammen auch für die innen Gastronomie. Insofern war das Ganze mit einem lachenden und einem weinenden Auge verknüpft.“ Trotzdem haben laut Thorsten Hellwig nicht alle Cafés und Restaurants geöffnet. Durch das teilweise schlechte Wetter und die Beschränkung auf die Außengastronomie habe sich das für einige Betriebe nicht gelohnt. Zusätzlich kamen die Lockerungen für die Betreiber sehr kurzfristig. Nach sieben Monaten Lockdown einen Betrieb innerhalb von drei Tagen wieder zu öffnen ist schon sehr sportlich, so Hellwig.

Wie geht es mit den Schulen und Kitas weiter?

In dieser Woche treffen sich in NRW die zuständigen Minister für Kitas, für Schulen und für die Hochschulen und wollen darüber beraten, wie nun Öffnungsschritte in diesen Bereichen aussehen. Denn: Angesichts des Versprechens, man wolle im Zuge von Öffnungen Schulen und Kitas zuerst öffnen ist das eine drängende Frage. Schon heute (17.5.) will man sich zusammensetzen – aber noch gibt es nichts Neues.