Während Mediziner sagen: An Ostern sollten wir auf persönliche Begegnungen so stark es geht verzichten. Lockert NRW in der neuen Corona-Schutz-Verordnung die Kontaktbeschränkungen für die Osterfeiertage.
Außerdem macht NRW aus der angekündigten Not-Bremse eine MINI-Not-Bremse. Das ist ein seltsamer Widerspruch.
Lockerungen trotz steigender Zahlen
Lothar Wieler, der Präsident des Robert-Koch-Instituts sagt: An Ostern sollten wir auf persönliche Begegnungen so stark es geht verzichten. Aber NRW lockert in der neuen Corona-Schutz-Verordnung die Kontaktbeschränkungen. Das ist ein wirklich seltsames Bild. Das passt es auch nicht, das NRW ab Montag (29.03.21) aus der angekündigten Notbremse eine Mini-Notbremse macht. Angesichts dieser Wiedersprüche muss man sich doch fragen – was stimmt da nicht? Als NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die Details der neuen Corona-Schutz-Verordnung vorgestellt hat, haben auch einige verwundert um sich geschaut.
Notbremse ist nur noch Notbremse „light“
Erst die Fakten: Man könnte von einer Notbremse „light“ sprechen: Nur in Kreisen und kreisfreien Städten, die über einer Wochen-Inzidenz von 100 liegen, werden die Öffnungen der Geschäfte, Museen und so weiter zurückgenommen. Aber es gibt auch Ausnahmen, denn auch in den Kommunen mit sehr hohe Inzident kann man weiter shoppen gehen, wenn man einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegt. Also praktisch wird gar nichts geschlossen – das Click and Meet geht weiter. Denn jetzt wird sich jedes größere Geschäft und auch jede Stadt damit beeilen, Testmöglichkeiten zu schaffen. Die Frage bleibt natürlich ist es nicht leichtsinnig, nicht einen echten harten Lockdown zu machen? Diese Notbremse verdient den Namen kaum. Die Antwort darauf gibt NRW-Gesundheitsminister Laumann. Er sagt, dass es einfach eine veränderte Strategie gibt und die lautet eben nicht mehr schließen, schließen, schließen, sondern: teste, testen, testen.
Sonnenstudios dürfen öffnen
Es ist ja nicht nur so, dass mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung in NRW praktisch nichts geschlossen wird, sondern auch noch etwas zusätzlich öffnen darf – nämlich die Sonnenstudios. Das mit den Sonnenstudios ist auf einige Gerichts-Urteile zurückzuführen, da übernimmt das Land einfach die aktuelle Rechtsprechung. Es gibt noch weitere Lockerungen – Und zwar über Ostern: Von Gründonnerstag bis Ostermontag (1. bis 5. April) dürften sich landesweit unabhängig vom örtlichen Infektionsgeschehen fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Eigentlich gilt in Kommunen mit Sieben-Tage-Inzidenz über 100, dass sich Menschen aus einem Hausstand nur mit einer weiteren Person im öffentlichen Raum treffen dürfen. Diese Regelung wird für das Osterwochenende aufgeweicht, natürlich mit Blick auf das große Stichwort „Pandemiemüdigkeit“ – man will uns halt nicht ein zweites Mal das Osterfest versauen.