Omikron ist auch in Deutschland auf dem Vormarsch. Bund und Länder haben sich für den 7. Januar 2022 zu einer neuen Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzler Scholz getroffen. Thorsten Ortmann hat die Ergebnisse.
Angesichts der sich rasant ausbreitenden Omikron-Variante in den ersten großen Teilen Deutschlands haben sich Bund und Länder bei einer ersten Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf neue Maßnahmen und Beschlüsse geeinigt. Im Vorfeld wurde vielerorts über eine Verkürzung der Quarantäne-Regeln gesprochen und diskutiert um so die Versorgung in Krankenhäusern oder Pflegeheimen auch besser aufrecht zu erhalten. Außerdem haben Beteiligte eine bundeseinheitliche 2G-Plus-Regeln ins Spiel gebracht. Was die Beteiligten schlussendlich festgelegt haben, könnt ihr hier nachlesen.
Bund-Länder-Gipfel am 7. Januar: Die Beschlüsse
- Statt 14 Tage Quarantäne oder Isolation sollen Personen, die sich mit der Omikron-Variante infizieren oder aber direkten Kontakt zu einem Betroffenen hatten, sollen nur noch zehn Tage gelten. Man kann sich aber nach sieben Tagen durch einen PCR- oder hochwertigen Schnelltest freitesten. Damit soll vor allem die ‚kritische Infrakstruktur‘ (zum Beispiel Polizei oder Feuerwehr) nicht noch stärker belastet werden. Menschen, die in Krankenhäusern oder Pflegeheimen arbeiten und sich infiziert haben oder in Isoaltion befinden, können auch nach sieben Tagen mit einem PCR-Test sich freitesten – wenn sie 48 Stunden zuvor „symptomfrei“ gewesen sind. Kinder können nach fünf Tagen mit negativem Test aus der Quarantäne – bei Isolationen soll dasselbe wie bei Erwachsenen gelten.
- Geboosterte (Menschen mit einer Auffrischungsimpfung) müssen nach Kontakt zu einer infizierten Person nicht mehr in Quarantäne.Unter diese Regeln sollen auch folgende Personengruppen fallen: „Geimpft Genesene“ (Menschen, die eine Durchbruchsinfektion erlitten haben oder Genesene, die sich auch schon impfen lassen konnten), „frisch doppelt Geimpfte“ (Menschen, deren zweite Schutzimpfung weniger als drei Monate zurückliegt), „Genesene“ (Menschen, deren Infektion maximal drei Monate zurückliegt)
- In der Gastronomie (Restaurants, Kneipen & Co.) gelten kurzfristig schon 2G-Plus-Regeln und nicht mehr 2G-Regeln. Geimpfte und Genesene müssen demnach einen negativen Test zusätzlich vorzeigen. Geboosterte werden nicht unter diese Regelung fallen.
- Die Kontaktbeschränkungen auf maximal zehn Personen bei privaten Zusammenkünften bleiben bestehen, bei Ungeimpften mit dem eigenen Haushalt und zwei weiteren Personen ebenso.
- Eine allgemeine Impfpflicht ist zwar besprochen, aber nicht beschlossen worden. Die Rückkehr zur epidemischen Notlage ist ebenfalls erst einmal verschoben.
- Es wird außerdem dringend empfohlen, im öffentlichen Nahverkehr oder dem Einzelhandel FFP2-Masken zu tragen.
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