Erster Auftritt des neuen Gesundheitsministers im Bundestag. Karl Lauterbach hat das verschärfte Infektionsschutzgesetz verteidigt. Mehr Infos gibt es von Thorsten Ortmann.
Impfpflicht ab Mitte März
„Dazu zählen beispielsweise Möglichkeiten Veranstaltungen zu untersagen, Sportveranstaltungen vor größerem Publikum zu untersagen, Bars, Clubs, Diskotheken, ja sogar Restaurants wenn nötig zu schließen“, sagt der SPD-Politiker zum Gesetz. Mit den neuen Möglichkeiten für die Länder können künftig auch Zahn-und Tierärzte und Apotheker mitimpfen. Lauterbach will auch mit Blick auf die neue Omikron Variante so viele boostern wie möglich, um so Weihnachten ohne neue Kontaktbeschränkungen zu retten: „Wir müssen es schaffen, dass wir so erfolgreich sind, dass zumindest das Weihnachtsfest und die Reisen zu den Menschen, die wir lieben, nicht nur stattfinden kann, sondern sicher stattfinden kann. Dafür werden wir kämpfen.“
Die Impfplicht für Pflege- und medizinisches Personal kommt ab Mitte März – wenn auch der Bundesrat zustimmt. Danach soll die allgemeine Impfpflicht kommen. Impfverweigerer müssten dann zwar nicht ins Gefängnis aber mit einem Bußgeld rechnen, so Lauterbach im „Spiegel“.
Südafrika meldet Omikron-Infektionen bei sieben „geboosterten“ Deutschen
Beunruhigende Nachrichten kommen aus Südafrika. Dort haben sich sieben Deutsche mit der Omikron-Mutation angesteckt – und das obwohl sie bereits geboostert waren. Omikron-Entdecker Wolfgang Preise sagte dem „Tagesspiegel“, dass eine Impfung trotzdem helfen würde. Denn alle sieben Deutschen im Alter zwischen 25 und 39 Jahren hatten keinen schweren Verlauf. Das Fazit der Forscher aus Kapstadt um Wolfgang Preise: die Ergebnisse unterstreichen, dass eine Anpassung der Impfstoffe gegen Omikron nötig ist. Trotzdem schütze eine Booster-Impfung sehr wahrscheinlich vor einer schweren Erkrankung.
Verschärfte Kontaktbeschränkungen in mehreren NRW-Regionen
Aufgrund der Infektionslage gelten jetzt schon in sechs Regionen in NRW verschärfte Kontaktbeschränkungen. Neu dazugekommen ist Hagen. Zuvor hatte das NRW- Gesundheitsministerium die Maßnahme bereits für Köln, den Kreis Lippe, den Oberbergischen Kreis, Wuppertal und den Kreis Herford verfügt. Bei privaten Feiern von Geimpften und Genesenen dürfen sich in diesen Regionen nur maximal 50 Personen in Innenräumen und 200 im Außenbereich treffen. Ungeimpfte dürfen sich nur mit maximal zwei Personen eines anderen Haushalts treffen.
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