Fast überall 2G oder 2G+, keine vollen Stadien: Corona Update vom 2. Dezember – SONDERAUSGABE

Am Dienstag, 29. November, gab es nur ein informelles Verfahren. Zwei Tage später, am 2. Dezember folgte dann das formelle Verfahren der Ministerpräsidentenkonferenz mit Olaf Scholz und Angela Merkel. Auf diese neuen schärferen Corona-Maßnahmen haben sich Bund und Länder geeinigt. Mit Thorsten Ortmann gibt es den Überblick.

Lockdown für Ungeimpfte kommt

Es wird ein ungemütlicher Dezember für Ungeimpfte. Denn Bund und Länder haben – wie bereits im Vorfeld angekündigt – die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehen und damit zur Entlastung von Krankenhäusern und Intensivstationen verschärft. Bar- und Clubbetreiber müssen in Hotspots erneut ihre Räume und Örtlichkeiten schließen. Ein herber Schlag für das Nachtleben in Deutschland und allen, die damit Geld verdienen. Damit aber noch nicht Schluss. Wir haben das Maßnahmen-Paket für euch zusammengefasst aufbereitet.

Das sind die Ergebnisse des Corona-Gipfels vom 2. Dezember

  • Bei jeglichen Freizeitaktivitäten, egal ob Kino-, Theater- oder Restaurantbesuchen steht 2G fest. Dazu soll als Ergänzung die Option auf 2G Plus bestehen, um dem Pandemiegeschehen noch gerechter zu werden.
  • Im Einzelhandel gilt nun ebenfalls 2G – außer in Geschäften des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte, Apotheken oder Drogerien.
  • Ungeimpfte müssen sich auf Kontaktbeschränkungen einstellen. Im Beschlusspapier steht, dass bei Treffen von Personen „an denen nicht geimpfte oder genesene Personen teilnehmen“ auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen.
  • Das Thema Großveranstaltungen haben Bund und Länder auch besprochen und haben sich auf folgende Maßnahme geeinigt: In Innenräumen soll es eine Obergrenze von 5.000 Personen geben, im Freien eine von bis zu 15.000. Generell soll es bei Großveranstaltungen jeglicher Art (Fußballspiele oder Kulturveranstaltungen) eine Begrenzung der Zuschauerkapazität von 30 bis maximal 50 Prozent geben. Bei privaten Festivitäten sollen ab einer Inzidenz von 350 auch Kontakte reduziert werden. Nämlich auf 50 in Innenräumen und 200 in Außenbereichen.
  • Clubs, Diskotheken und Bars sollen in Hotspots schließen. Ein Hotspot ist nun eine Stadt oder ein Kreis mit einer Inzidenz von 350 oder mehr. Von einer Hospitalisierungsrate ist mittlerweile keine Rede mehr.
  • Bund und Länder haben – um Krankenhäuser zu entlasten – außerdem ein Böllerverbot an SiBei jeglichen Freizeitaktivitäten, egal ob Kino-, Theater- oder Restaurantbesuchen steht 2G fest. Dazu soll als Ergänzung die Option auf 2G Plus bestehen, um dem Pandemiegeschehen noch gerechter zu werden.
  • Im Einzelhandel gilt nun ebenfalls 2G – außer in Geschäften des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte, Apotheken oder Drogerien.
  • Ungeimpfte müssen sich auf Kontaktbeschränkungen einstellen. Im Beschlusspapier steht, dass bei Treffen von Personen „an denen nicht geimpfte oder genesene Personen teilnehmen“ auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen.
  • Das Thema Großveranstaltungen haben Bund und Länder auch besprochen und haben sich auf folgende Maßnahme geeinigt: In Innenräumen soll es eine Obergrenze von 5.000 Personen geben, im Freien eine von bis zu 15.000. Generell soll es bei Großveranstaltungen jeglicher Art (Fußballspiele oder Kulturveranstaltungen) eine Begrenzung der Zuschauerkapazität von 30 bis maximal 50 Prozent geben. Bei privaten Festivitäten sollen ab einer Inzidenz von 350 auch Kontakte reduziert werden. Nämlich auf 50 in Innenräumen und 200 in Außenbereichen.
  • Clubs, Diskotheken und Bars sollen in Hotspots schließen. Ein Hotspot ist nun eine Stadt oder ein Kreis mit einer Inzidenz von 350 oder mehr. Von einer Hospitalisierungsrate ist mittlerweile keine Rede mehr.
  • Bund und Länder haben – um Krankenhäuser zu entlasten – außerdem ein Böller-Verkaufsverbot für Silvester und Neujahr verhängt.
  • Apotheker und Zahnärzte sollen ebenfalls mit impfen. Dafür soll es eine gesetzliche Änderung geben.

Impfplicht ab Februar?

Das wohl am meisten diskutierte Thema des Bund-Länder-Gipfels ist die Impfpflicht. Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht soll zeitig auf den Weg gebracht werden, die allgemeine Impfpflicht dann ab Februar 2022 folgen. Dazu bedarf es aber einer Abstimmung im Bundestag und einer Empfehlung des Ethikrates.

NRW könnte Bundeslinie bei Regeln fahren

In der Vergangenheit wichen die Beschlüsse von Bund-Länder-Konferenzen mit den Regeln für Nordrhein-Westfalen hier und da doch deutlich ab. Im Vorfeld verkündete Hendrik Wüst, der neue NRW-Ministerpräsident aber, dass er eigentlich auf bundeseinheitliche Standards und Regeln setzen möchte. Am Ende aber entscheidet, was in der Coronaschutzverordnung steht, zumal sich das Landeskabinett eigentlich schon auf einige Punkte geeinigt hatte. Diese wird für NRW in den kommenden Stunden oder Tagen aktualisiert. Dann steht fest, auf was sich Bürgerinnen und Bürger im Bundesland einstellen müssen.

Corona sorgt immer noch Tag für Tag für zahlreiche Meldungen. Wir helfen, den Überblick zu behalten und filtern für Euch die Nachrichten. Viel Spaß mit unserem Snack-Podcast für Zwischendurch!

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