Die Lage in den Kliniken in NRW ist angespannt aber noch beherrschbar. Das sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Mittwoch im Landtag. Aktuell liegen 2488 Patienten in den Kliniken, 575 davon auf Intensivstationen. Die Tendenz ist aber steigend. Darum will die Landesregierung jetzt mehr Tempo beim Impfen machen. Zum Beispiel mit Adventsimpfen. „Das ist natürlich am Wochenende, Impfungen auf den Weihnachtsmärkten, in den Fußballstadien, in den Einkaufsstraßen. Wir vereinfachen die Aufklärung bei den Booster-Impfungen, es müssen also nicht mehr sieben Seiten ausgefüllt werden, sondern eine Erklärung, wenn man schon zwei Mal geimpft ist, dass man aufgeklärt ist, reicht völlig aus“, so Laumann.
Kritik an der Corona-Strategie kam dagegen von der SPD. Die Maskenpflicht im Unterricht abzuschaffen sei ein Fehler gewesen, sie müsste wieder eingeführt werden, so SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty. Dazu gebe es immer noch zu wenig Luftfilter in Schulen, und die Impf-Kampagne der Landesregierung käme viel zu spät. „Was ist das Ergebnis: Bilder von Menschen, die stundenlang in der Kälte vor irgendeiner Bude stehen – das ist keine erfolgreiche Impfkampagne in Nordrhein Westfalen“, kritisierte er.
Corona-Regeln greifen in NRW
Ab heute muss jeder im ÖPNV und im Job geimpft, genesen oder getestet sein. Sonst drohen gerade im Job Konsequenzen, sagt Tatjana Meyer vom Deutschen Anwaltverein: „Das geht schon bei der Bezahlung los, auf die ich dann keinen Anspruch mehr habe. Und wenn ich mich sogar dauerhaft weigern sollte, diesen 3G-Nachweis zu erbringen, dann kann als letztes Mittel sogar die Kündigung drohen.“ Wer im ÖPNV erwischt wird, muss aussteigen und sogar bis zu 250 Euro Strafen zahlen – wenn Polizei oder Ordnungsamt kontrollieren.
Dazu gilt ab heute im Freizeitbereich 2G, also Zutritt nur für Geimpfte und Genesene. In Locations mit besonders hohem Risiko gilt sogar 2G+, Geimpfte und Genesene brauchen also mindestens einen aktuellen Schnelltest. Das gilt für Clubs, Discotheken und auch Karnevalsveranstaltungen. Kinder und Jugendliche fallen nicht unter die Regelungen.